Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erklärvideoerstellung
in der Fassung vom 17. Oktober 2024
der
Verklickern GmbH (FN 451516 w)
– nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen –
1. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich
1.1
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Verklickern GmbH gelten ausschließlich diese „Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erklärvideoerstellung in der Fassung vom 15. März 2021“ (hierin fortfolgend die „AGB“).
1.2
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Nebenvereinbarungen, Vertragsänderungen oder Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3
Entgegenstehende, abweichende beziehungsweise ergänzende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ des Auftraggebers gelten explizit als nicht vereinbart, es sei denn, diese werden von der Verklickern GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrags zwischen den Parteien oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein bzw. werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame bzw. undurchsetzbare ist durch jene wirksame und durchsetzbare Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Auftrags / Stellvertretung
2.1
Der Umfang eines konkreten Auftrags wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Im Fall der Erstellung eines Erklärvideos werden die von der Verklickern GmbH gemeinsam mit dem Auftraggeber getroffenen Spezifikationen des zu erstellenden Videos im Angebot abgebildet und dienen der Verklickern GmbH als Basis für ihre Preiskalkulation.
2.2
Die Verklickern GmbH wird sich bemühen, nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers auf dessen Verlangen umzusetzen. Die Verklickern GmbH ist zur Umsetzung der Änderungs- und Ergänzungswünsche nur insoweit rechtlich verpflichtet, als dass gegebenenfalls vertragliche Feedbackschleifen vereinbart wurden und kein sachlicher Grund für die Verweigerung der Umsetzung solcher Änderungs- und Ergänzungswünsche vorliegt. Die Verklickern GmbH wird dem Auftraggeber über eine diesbezügliche Ablehnung binnen angemessener Frist informieren. Für die Umsetzung von Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, welche außerhalb der vertraglich vereinbarten Leistungspflicht der Verklickern GmbH liegen, ist die Verklickern GmbH berechtigt, die zusätzlich notwendigen Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen.
2.3
Die Verklickern GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Drittparteien erbringen zu lassen.
3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrags an seinem Geschäftssitz, allenfalls in weiteren Betrieben und an sonstigen Standorten bzw. Orten ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Verklickern GmbH auch ohne deren besondere An- oder Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrags benötigten Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Erfüllung und Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Informationen, Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Verklickern GmbH bekannt werden.
3.3
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeitenden sowie gesetzlich vorgesehenen und gegebenenfalls eingerichteten Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräte) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Verklickern GmbH von dieser informiert werden. Der Auftraggeber sorgt weiter dafür, dass der Verklickern GmbH für gegebenenfalls erforderliche Abstimmungsgespräche entscheidungsbefugte Mitarbeitende genannt werden und deren zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet ist.
3.4
Verantwortlichkeit für Inhalte
Der Auftraggeber ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte wie bspw. ein Logo oder Produktbilder keine Gesetze oder Rechte von Drittparteien verletzen. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass diese Inhalte und deren Nutzung für die Erfüllung des Auftrags nicht gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen und nicht gegen gewerbliche Schutzrechte von Drittparteien oder Rechte von Drittparteien an geistigem Eigentum wie bspw. Namensrechte, Kennzeichenrechte (Marken, Geschmacksmuster) oder Urheberrechte verstoßen. Der Auftraggeber sichert der Verklickern GmbH zu, dass dieser über die insoweit erforderlichen Rechte an den Materialien und Inhalten frei verfügen kann und Rechte von Drittparteien nicht entgegenstehen. Die Verklickern GmbH übernimmt keine Prüfungspflichten und stellt fest, dass sie insbesondere keine Pflicht trifft, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte von Drittparteien zu überprüfen.
3.5
Insbesondere Musik
Die Verklickern GmbH bindet auf Wunsch des Auftraggebers GEMA-pflichtige Musik in das zu erstellende Werk, wie z.B. ein Erklärvideo, ein. Diesfalls ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die für die Einbindung erforderlichen Rechte einzuholen. Dies betrifft insbesondere das Filmherstellungsrecht der Urheber an der Komposition und der Textdichtung (beim Musikverlag, bei der Verwertungsgesellschaft [bspw. GEMA] bzw. beim Urheber selbst anzufragen) sowie das Einblendungsrecht der ausübenden Künstler (Interpreten) und der Tonträgerhersteller an der Aufnahme (bei der Plattenfirma bzw. beim Interpreten selbst anzufragen).
Die Verklickern GmbH weist darauf hin, dass nicht nur für die Einbindung der Musik in das zu erstellende Werk, wie z.B. ein Erklärvideo, sondern auch für die anschließende Nutzung des Werks Lizenzrechte und -gebühren für im Werk enthaltene Musik anfallen können, insbesondere GEMA-Gebühren bei GEMA-pflichtiger Musik. Die Einholung entsprechender (Lizenz-) Rechte sowie die dafür anfallende Vergütung obliegt dem Auftraggeber.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit von Mitarbeitenden der Verklickern GmbH sowie beauftragter Drittparteien zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. die Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1
Die Verklickern GmbH verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeitenden sowie gegebenenfalls beauftragter Drittparteien auf Verlangen des Auftraggebers diesem dem Arbeitsfortschritt entsprechend Bericht zu erstatten.
5.2
Die Verklickern GmbH ist bei der Herstellung vereinbarter Werke weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Abnahme des Werks / Fertigstellungszeitraum
6.1
Im Fall der Beauftragung der Verklickern GmbH mit der Erstellung eines Werks, wie z.B. eines Erklärvideos, ist der Auftraggeber verpflichtet, allfällige Adaptierungen zum bei der Auftragserteilung erarbeiteten Konzept jeweils unverzüglich durch entsprechende Erklärung in Textform an die Verklickern GmbH freizugeben, sofern diese Adaptierungen jeweils den vertraglich zugrundliegenden Anforderungen entsprechen und unter Berücksichtigung der beidseitigen Interessen keine nachvollziehbaren Einwänden erhoben werden können.
6.2
Vereinbaren der Auftraggeber und die Verklickern GmbH einen bestimmten Fertigstellungszeitraum, in dem das Werk erbracht werden muss, so verlängert sich dieser vereinbarte Fertigstellungszeitraum insoweit, als sich die Erstellung des Werks aus Gründen in der Sphäre des Auftraggebers verzögert. Derartige Gründe können beispielsweise das Unterlassen oder die Verzögerung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sowie das Unterlassen oder die Verzögerung der schriftlichen Freigabe allfälliger Konzeptadaptierungen oder sonstiger Entwürfe sein. Auch nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers, welche nicht vertraglich zwischen den Parteien vereinbart wurden, führen zu einer Verlängerung des Fertigstellungszeitraums.
6.3
Nach Fertigstellung des Werks ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die Verklickern GmbH das Werk, wie z.B. ein Erklärvideo, im Wesentlichen vertragsgemäß errichtet hat. Die Abnahme gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellungsanzeige der Verklickern GmbH und Bereitstellung des Werks (zum Online-Abruf oder auf Datenträger) gegenüber der Verklickern GmbH Mängel in Textform bekundet. Die Verklickern GmbH wird den Auftraggeber im Rahmen der Fertigstellungsanzeige tunlichst auf den Eintritt der Abnahmefiktion nach Ablauf der Frist hinweisen.
7. Schutz des geistigen Eigentums
7.1
Die Urheberrechte an den von der Verklickern GmbH, ihren Mitarbeitenden sowie beauftragten Drittparteien geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Konzepte, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Grafiken, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben (ausschließlich) bei der Verklickern GmbH.
7.2
Von der Verklickern GmbH, ihren Mitarbeitenden sowie beauftragten Drittparteien geschaffene Werke (insbesondere Angebote, Konzepte, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Grafiken, Zeichnungen, Datenträger etc.) dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne schriftliche Zustimmung der Verklickern GmbH ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
7.3
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von der Verklickern GmbH, ihren Mitarbeitenden sowie beauftragten Drittparteien geschaffene Werke (insbesondere Angebote, Konzepte, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Grafiken, Zeichnungen, Datenträger etc.) ohne ausdrückliche Zustimmung der Verklickern GmbH zu vervielfältigen, soweit diese Vervielfältigung nicht durch vom Vertrag umfasste Zwecke gedeckt ist.
7.4
Die Weitergabe eines von der Verklickern GmbH, ihren Mitarbeitenden bzw. beauftragten Drittparteien geschaffenen Werks (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) an eine Drittpartei setzt die Unterfertigung eines Hold Harmless Letter gegenüber der Verklickern GmbH durch die Drittpartei voraus, welchen die Verklickern GmbH der jeweiligen Drittpartei direkt zustellen wird.
7.5
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Verklickern GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz.
7.6
Nutzungsrechte an Erklärvideos
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber das nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das Erklärvideo, in den nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung vorgesehenen Medien (Homepage, Social-Media-Präsenzen des Kunden bzw. sonstige Medien), im Rahmen der bestimmungsgemäßen Zwecke öffentlich wiederzugeben (ausgenommen sind Broadcasting-Rechte). Eine Kürzung oder ausschnittsweise Nutzung ist zulässig, eine weitergehende Bearbeitung oder sonstige Umgestaltung bedarf hingegen einer schriftlich erteilten Zustimmung der Verklickern GmbH. Die Rechtsübertragung bezieht sich auf die fertige Schnittfassung des Erklärvideos, nicht auf die ungeschnittene Fassung bzw. sonstige Aufnahmen bzw. sonstiges Footage und auch nicht auf die Originaldateien. Vorstehende Ansprüche des Auftraggebers entstehen gegebenenfalls erst mit der Erfüllung sämtlicher Zahlungspflichten seinerseits.
7.7
Credits bei Erklärvideos
Die Verklickern GmbH ist berechtigt, das Video im Abspann, im Umfeld seiner Platzierung (bspw. unterhalb des Videos auf der Webseite des Auftraggebers) bzw. in sonst geeigneter Weise, mit angemessenen Credits (Hinweise auf Urheber- bzw. Leistungsschutzberechtigte) zu versehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesbezügliche Credits nicht vom Erklärvideo zu entfernen.
8. Gewährleistung
8.1
Die Verklickern GmbH ist ohne Rücksicht auf ein allfälliges Verschulden ihrerseits berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten sowie Mängel in Zusammenhang mit ihrer Leistung zu beheben und wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
8.2
Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt zwölf Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
8.3
Davon unbeschadet ist die Verklickern GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten sowie Mängel in Zusammenhang mit ihrer Leistung aufgrund der Veränderung eines Umstands zu beheben. Im Fall des Behebens wird sie den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Fall des Nichtbehebens trifft sie auch keine Pflicht, den Auftraggeber über die Veränderung des Umstands in Kenntnis zu setzen.
9. Haftung / Schadenersatz
9.1
Rechtliche Willenserklärungen ausgenommen, sind alle faktischen Auskünfte und Stellungnahmen der Verklickern GmbH, ihrer Mitarbeitenden sowie beauftragter Drittparteien nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen bzw. schriftlich bestätigt werden. Als schriftliche Stellungnahmen gelten nur solche, bei denen eine firmenmäßige Unterfertigung erfolgt und keinesfalls Auskünfte auf elektronischem Weg, insbesondere nicht per E-Mail.
9.2
Bei elektronischer Übermittlung von Informationen und Daten können Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die Verklickern GmbH, ihre Mitarbeitenden sowie beauftragte Drittparteien haften nicht für Schäden, welche durch die elektronische Übermittlung verursacht werden. Die elektronische Übermittlung erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass bei Benutzung des Internet die Geheimhaltung weder gesichert noch gewährleistet ist. Des Weiteren sind Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber zu Dokumenten, die von der Verklickern GmbH übersandt werden, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Verklickern GmbH zulässig.
9.3
Die Verklickern GmbH haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Leistung. Insbesondere haftet die Verklickern GmbH auch nicht für Schäden oder Umsatzeinbußen, die dem Auftraggeber in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Befolgung der von der Verklickern GmbH erteilten Ratschläge bzw. Konzepte entstanden sind bzw. zukünftig entstehen werden.
9.4
Die Verklickern GmbH haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Fall groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) und höchstens bis zur Höhe ihres Honorars. Die Verklickern GmbH haftet dem Auftraggeber für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, vorliegt (Kardinalpflicht) und zwar höchstens bis zur Höhe ihres Honorars. Dies gilt sinngemäß auch für Drittparteien, die von der Verklickern GmbH beigezogen werden, in Bezug auf allfällige Schäden, die auf diese Drittparteien zurückgehen.
9.5
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
9.6
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass ein Schaden auf ein Verschulden der Verklickern GmbH zurückzuführen ist.
9.7
Sofern die Verklickern GmbH das Werk unter Zuhilfenahme von Drittparteien erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- bzw. Haftungsansprüche gegenüber diesen Drittparteien entstehen, tritt die Verklickern GmbH diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Drittparteien halten.
9.8
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Verklickern GmbH hinsichtlich aller möglichen Verletzungen von Patent-, Musterschutz-, Markenschutz- (Warenzeichen) bzw. Urheberrechten sowie von unter Punkt 3.4 (einschließlich Punkt 3.4.1) genannten Auftraggeberpflichten in Zusammenhang mit einem erteilten Auftrag schad- und klaglos zu halten. Sollte die Verklickern GmbH diesbezüglich von Drittparteien in Anspruch genommen werden, gehen alle notwendigen Rechtsberatungs-, Prozess- und sonstigen Kosten sowie Aufwendungen zur Anspruchsabwehr zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, sämtliche für die Anspruchsabwehr erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unverzüglich und kostenlos an die Verklickern GmbH zu übermitteln. Gleiches gilt hinsichtlich Ansprüchen wegen vom Auftraggeber angebotener Leistungen (z.B. Prospekthaftung).
10. Geheimhaltung / Datenschutz
10.1
Die Verklickern GmbH verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, und jedweder Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
10.2
Des Weiteren verpflichtet sich die Verklickern GmbH, über den gesamten Inhalt eines Werks sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr in Zusammenhang mit dessen Erstellung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Drittparteien gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
10.3
Die Verklickern GmbH ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, derer sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.
10.4
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Fall gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
10.5
Die Verklickern GmbH ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Verklickern GmbH dafür Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzes, wie etwa die Einholung von Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
10.6
Davon unbeschadet darf die Verklickern GmbH ausgewählte Informationen (Name und Firmenlogo des Auftraggebers, das Werk, wie z.B. ein Erklärvideo, bzw. Ausschnitte davon und Art der erbrachten Leistungen) als Referenz gegenüber Drittparteien verwenden und in diesem Zusammenhang veröffentlichen.
11. Honorar
11.1
Nach Vollendung des vereinbarten Werks erhält die Verklickern GmbH ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Verklickern GmbH. Die Verklickern GmbH ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Verklickern GmbH fällig und sofort abzugs- und spesenfrei zahlbar.
11.2
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden grundsätzlich, ohne dass es einer Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank berechnet, falls dieser 0 % oder mehr beträgt. Falls dieser weniger als 0 % beträgt, gilt stattdessen, dass, ohne dass es einer Mahnung bedarf, pauschale Verzugszinsen in Höhe von 5 % berechnet werden.
11.3
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, Aufwandsentschädigungen für geschäftliche Fahrten mit Kraftfahrzeugen etc. sind gegen Rechnungslegung durch die Verklickern GmbH vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen und jeweils mit Rechnungslegung durch die Verklickern GmbH fällig und sofort abzugs- und spesenfrei zahlbar.
11.4
Mehrere Auftraggeber (natürliche bzw. juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
11.5
Der Auftraggeber ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verklickern GmbH berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.6
Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.
11.7
Bis zur vollständigen Bezahlung ihrer Forderung hat die Verklickern GmbH an den ihr überlassenen Unterlagen und Ressourcen ein Zurückbehaltungsrecht, es sei denn, die Zurückbehaltung würde dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung aller Interessen der Parteien nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen.
11.8
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werks aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Verklickern GmbH, so behält die Verklickern GmbH den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Fall der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 % des Honorars für jene Leistungen, welche die Verklickern GmbH (oder deren beauftragte Drittparteien) bis zum Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat (haben), pauschaliert vereinbart.
11.9
Im Fall der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Verklickern GmbH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11.10
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro (EUR). Ändert sich die Währungsparität des EUR um mehr als 3 % gegenüber einer im Vorhinein vertraglich vereinbarten Währung, so ist die Verklickern GmbH bei Rechnungslegung in Fremdwährung berechtigt, die Veränderung vollumfänglich an den Auftraggeber weiterzuverrechnen, wobei ein Rücktrittsrecht in diesem Fall ausgeschlossen ist.
12. Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber
12.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Auftrag zur Erstellung eines Werks, wie z.B. eines Erklärvideos oder verschiedener Bilder, zu stornieren, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verklickern GmbH vorsätzlich wesentliche Vertragspflichten verletzt. Jedenfalls keinen wichtigen Grund stellt der Bedarfsentfall des Auftraggebers dar.
12.2
Im Falle einer Stornierung ist die Verklickern GmbH berechtigt, dem Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Honorar und demjenigen, was die Verklickern GmbH infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erworben hat oder zu erwerben böswillig unterlassen hat, zu berechnen.
12.3
Anstelle einer konkreten Berechnung des Differenzbetrags im Sinne des vorstehenden Absatzes 12.2. kann die Verklickern GmbH eine pauschalierte Stornoentschädigung in Höhe von 15 % des vereinbarten Honorars berechnen. Wenn der Auftraggeber nachweist, dass der Differenzbetrag im Sinne des vorstehenden Absatzes 12.2. niedriger ist, gilt dieser niedrigere Betrag.
12.4
Auch wenn die Voraussetzungen für eine Stornierung nach dieser Ziffer nicht vorliegen, kann der Auftraggeber natürlich jederzeit bei der Verklickern GmbH anfragen, ob diese mit einer Stornierung einverstanden wäre. Die Verklickern GmbH wird dann jeweils prüfen, ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen die Stornierung durchgeführt werden kann.
13. Elektronische Rechnungslegung
13.1
Die Verklickern GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Verklickern GmbH ausdrücklich einverstanden.
14. Dauer des Vertrags
14.1
Der Vertrag endet grundsätzlich mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
14.2
Davon unbeschadet kann der Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, dass eine Partei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Partei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der Verklickern GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Verklickern GmbH eine taugliche Sicherheit bereitstellt und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Partei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
15. Schlussbestimmungen
15.1
Die Parteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich gegenseitig, allfällige Änderungen umgehend bekanntzugeben.
15.2
Änderungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Schriftform, ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.3
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Parteien einvernehmlich vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation durchzuführen. Sollte über die Auswahl der Wirtschafts-Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens einen Monat nach Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
15.4
Im Fall einer nicht zustandegekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allenfalls eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
15.5
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichsiches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort des Sitzes der Verklickern GmbH. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz der Verklickern GmbH zuständig. Die Verklickern GmbH ist bei Streitigkeiten berechtigt, aber nicht verpflichtet, am Sitz des Auftraggebers eine Klage einzureichen.